Seit Monaten gibt es Wirbel um Nutzung von GutHABENkarten im Einsatz als steuerfreier Sachbezug.

Zunächst hatte der Gesetzgeber die Nutzung gesetzlich einschränken wollen, ist dann aber wieder zurückgerudert. Danach kam ein Urteil des BFH, das aber auch mehr Verunsicherung als Klarheit geschaffen hat. Seither handhaben die Finanzverwaltungen den Umgang mit den Guthabenkarten als steuerfreier Sachbezug im Rahmen der 44€- Freigrenze völlig unterschiedlich.

Der saarländische Finanzminister wie auch der Bund der Steuerzahler setzen sich für den Erhalt ein.

Derzeit wartet man noch auf eine Verfahrensanweisung des BMF.

Etwa 6 Millionen Arbeitnehmer wären von der Änderung betroffen.