Die betriebliche Krankenversicherung ist ein sehr wertvolles Hilfsmittel. Eingesetzt als ein wichtiger Part im Benefitsystem (soziale Währung) hilft es sowohl im Recruitingprozess (arbeitgebermarke), als auch als wertvolles Bindungsmittel, um vorhandene Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Bis 2014 konnte die bKV als steuerfreier Sachbezug gewährt werden. dies wurde dann abgeschafft und 2020 wieder eingeführt.
Ob die bKV als steuerfreier Sachbezug auch tatsächlich eingesetzt werden sollte, kommt auf die individuellen Gegebenheiten im jeweiligen Unternehmen an.